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WERBUNG | Technische Geräte werden dieser Tage überwiegend im Internet bestellt. Diese Art des Kaufs birgt jedoch besondere Risiken, speziell wenn eine Beschädigung vorliegt. Stellt sich die Frage: Was ist zu tun, wenn die Artikel nicht im gewünschten Zustand zuhause eintreffen? Dieser Frage wollen wir hier in diesem Artikel genauer nachgehen.

Kauft man Elektronik im Internet, kann es bei Defekten auch mal Schwierigkeiten geben.

Rechte der Verbraucher

Trifft eine Lieferung mit Mängeln ein, so sieht der Gesetzgeber Anspruch auf Nachbesserung vor. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn ein im Internet bestellter Fernseher nicht voll funktionsfähig ist. Gleiches gilt fürs Tablet, Smartphone oder die Soundbar. In dem Fall muss der Verbraucher dem Händler zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, die innerhalb einer Frist von zwei bis sechs Wochen zu erledigen ist. Anfallende Versandkosten trägt in diesem Fall der Händler.
Sämtliche Versandkosten, die im Zuge der Nachbesserung anfallen, hat der Händler zu tragen. Kann oder will dieser aber nicht nachbessern, kann der Kaufpreis zurückverlangt werden. Alternativ können sich Käufer und Verkäufer auf eine Preisminderung einigen. In manchen Fällen ist sogar ein Schadensersatz denkbar. Allerdings muss der Käufer dann nachweisen, dass der Mangel zu einem wirtschaftlichen Schaden führte.

Rückrufe wahrnehmen ohne Barcodescanner

Nicht immer sind es die Verbraucher, die auf Mängel an ihrer erworbenen Technik aufmerksam werden. Immer wieder kommen wir in Kontakt mit groß angelegten Rückrufaktionen. In dem Fall ist sich das Unternehmens selbst darüber klar geworden, dass etwas mit seinen Angeboten nicht in Ordnung war. Oft sind ganze Serien betroffen, bei denen die Verbraucher Anspruch auf Erstattung oder Reparatur haben. Ein prominenter Fall sind Autos. Unternehmen verfügen über die Technik, um eigene mangelhafte oder beschädigte Produkte zu verfolgen. Sie verfügen über Barcode und Nummer, sodass sie eindeutig einer Tranche zugeordnet werden können. Möglich machen dies Barcodescanner in der Industrie, wie sie hier auf dieser Seite zu finden sind. Meist handelt es sich um stationäre Geräte, welche die Artikel vor dem Warenausgang exakt erfassen und registrieren.

Rückrufaktionen

Nun dürfte kaum ein Verbraucher einen Barcodescanner zuhause haben, um auf diese Weise zu überprüfen, ob der erworbene Artikel ebenfalls vom Rückruf betroffen ist. In diesen Situationen ist es aber heute üblich, dass im Internet Unterstützung angeboten wird. Auf der Seite einiger Hersteller kann in solchen Fällen die Barcodenummer des Produkts eingegeben werden. Binnen weniger Sekunden erfahren Käufer dann, ob auch ihr Artikel vom Rückruf betroffen ist. Ist das der Fall, werden die weiteren Schritte dort ebenfalls angezeigt. So ist der Ablauf dann schnell erledigt.

Mehr Schutz durch richtige Zahlungsart

In Deutschland sind Verbraucher in dieser Hinsicht durch das Widerrufsrecht geschützt. 14 Tage lang ist es ohne Angabe von Gründen möglich, vom Online-Vertrag zurückzutreten. Doch auch präventiv bietet sich die Möglichkeit, die persönliche Absicherung zu verbessern. Ein wichtiges Mittel beim Einkaufen im Internet ist die Wahl der passenden Zahlungsart.
Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass besonders die Vorkasse ein hohes Risiko für Käufer darstellt. In diesem Fall kann die Ware nicht in Augenschein genommen werden, ehe sie bezahlt ist. Dies macht es unter Umständen schwieriger, die eigenen Ansprüche als geschädigter Käufer durchzusetzen. Umgekehrt findet dieser Mechanismus beim Kauf auf Rechnung Anwendung. Die genaue Prüfung der Ware, die dabei vor der Bezahlung der Rechnung möglich ist, macht diese klassische Zahlungsmethode so sicher. Auch E-Wallets, wie zum Beispiel PayPal oder Neteller, schneiden in puncto Sicherheit gut ab.

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