Home » Lifestyle » Das darf man, das darf man nicht: Augen auf beim E-Scooter-Kauf
3. August 2019WERBUNG | Elektro Tretroller sind endlich legal im Straßenverkehr zugelassen und dürfen nun ganz offiziell gefahren werden. Deshalb hier ein paar Fakten darüber, was beim Kauf eines solchen Fahrzeuges und bei der Inbetriebnahme alles zu beachten ist.
Damit von der Anmeldung bis zum Fahrspaß alles tipp topp ist, sollten Sie beim Kauf eines E-Scooters bedenken, dass dieser erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden darf. Benutzt werden dürfen übrigens keine regulären Straßen, sondern ausschließlich Radwege. Für den Benutzer eines solchen elektrischen Rollers gelten dieselben Bestimmungen wie für Radfahrer. Das heißt, gilt für Radfahrer Fahrverbot, so kommt dieses auch für Fahrer von elektrischen Scootern zur Anwendung. In Betrieb nehmen dürfen das Fahrzeug alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Dabei benötigen die Nutzer weder einen Führerschein, noch besteht für sie eine Helmpflicht (auch wenn ein Helm zur eigenen Sicherheit auf alle Fälle empfehlenswert ist). Ein gravierender Unterschied zu Fahrradfahrern liegt darin, dass für den Elektroroller eine Versicherungspflicht besteht. Daher sind Benutzer des E-Rollers dazu verpflichtet, eine Versicherungsplakette zu beantragen. Diese hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten. Zugelassen werden ausschließlich Fahrzeuge, die eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder eine EG-Typengenehmigung haben. Nur mit einer dieser Genehmigungen darf das Gefährt auch für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Worauf beim Kauf achten?
Der E-Scooter muss über ein Typenschild verfügen, damit man ihn im Straßenverkehr benutzen darf. Fehlt die ABE oder EBE, können Sie beim Verkäufer nachfragen, ob eventuell bereits geplant ist, dass das Wunschmodell eine ABE erhält. Andernfalls bleibt nur die Möglichkeit, abzuwarten. Denn aktuell sind viele Händler noch dabei, die Allgemeine Betriebserlaubnis für diese Fahrzeuge zu beantragen. Alternativ gibt es selbstverständlich bereits Modelle mit Typenschild für eine Straßenzulassung. Natürlich sind die Zulassung und Versicherungspflicht wichtige Faktoren beim Kauf von elektrischen Scootern. Für ungetrübten und sicheren Fahrspaß sollten Sie beim Kauf unbedingt auf die Beschaffenheit achten. Immerhin bergen die kleinen Räder Risiken für das Bremsverhalten sowie das Zusammentreffen unterschiedlichster Verkehrsteilnehmer.
Elektrische Roller müssen über ein funktionsfähiges Licht vorne und hinten verfügen. Achten Sie beim Kauf eines Scooters unbedingt darauf, dass dieser von einer hohen Qualität ist. So können Sie sicherstellen, dass Sie sicher unterwegs sind und auch lange Spaß mit Ihrem Fahrzeug haben. Zulassungsberechtigt sind nur Modelle, deren Leistung 500 Watt nicht übersteigt. Elektroscooter mit einer höheren Leistung dürfen auf deutschen Straßen nicht gefahren werden. Auch die Höchstgeschwindigkeit des Scooters ist ausschlaggebend dafür, ob eine Straßenzulassung möglich ist. Die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h.
Noch ein paar Tipps für eine gute Fahrt
Auch wenn der Helm nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, ist es empfehlenswert, einen solchen zu tragen. Immerhin nehmen Sie mit dem E-Scooter am Straßenverkehr teil und mit einem Schutzhelm lässt sich das Verletzungsrisiko verringern, insbesondere Kopfverletzungen lassen sich dadurch reduzieren. Beim Fahren auf nasser Fahrbahn sollten Sie besonders vorsichtig sein, hier steigt die Sturzgefahr. Machen Sie sich mit dem Fahrzeug nach dem Kauf zunächst vertraut, bevor Sie sich in den öffentlichen Verkehr wagen und lernen Sie die Fahreigenschaften Ihres Gefährts kennen. Bremsen Sie vorsichtig, insbesondere wenn Sie die Vorderbremse benutzen. Denn bei zu starkem Abbremsen mit dieser laufen Sie Gefahr, über die Lenkstange zu stürzen. Haben Sie Ihren Wunsch-E-Roller mit Typenschild gefunden und bei der Versicherung angemeldet, steht einer ungetrübten Ausfahrt nichts mehr im Wege.
Zusammenfassung
Lange hat es gedauert, nun ist es endlich so weit. Einige E-Scooter sind auf deutschen Straßen erlaubt. Hinsichtlich der Fahrwege sind sie den Fahrrädern gleichgestellt. Das heißt, mit dem E-Roller dürfen Sie überall dort fahren, wo auch Radfahrer fahren dürfen: Auf Radwegen und Fahrradstreifen. Ebenso gelten dieselben Fahrverbote für Elektroscooter wie sie auch für Radfahrer gelten. Im Gegensatz zum Fahrrad unterliegt der elektrische Roller allerdings der Versicherungspflicht. Die Scooter müssen zudem über eine ABE verfügen, die am Typenschild ersichtlich ist. Elektrische Roller dürfen alle Personen ab 14 Jahren benutzen, wobei zwar keine Helmpflicht besteht, allerdings ist das Tragen eines Schutzhelmes empfehlenswert. Die bis zu 20 km/h schnellen elektrischen Roller dürfen nicht mehr als 500 Watt Leistung haben.