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WERBUNG | Eine Kündigung muss nicht immer unerfreulich sein. Es gibt sogar auch ganz erfreulich Gründe zu kündigen. Sei es ein besseres Angebot in einem anderen Unternehmen, ein Umzug zugunsten eines besseren Klimas oder gar die Liebe. Nicht immer ist ein Konflikt mit dem Arbeitgeber verantwortlich für den Weggang eines Mitarbeiters. Die Fluktuation der Arbeitnehmer ist aktuell so hoch wie selten zuvor. Dabei profitieren Angestellte in der Regel von einem Wechsel. Während nach traditionellen Modellen eine lange Betriebszugehörigkeit der beste Weg zu einer gut bezahlten Stelle war, erfolgt ein Aufstieg heute nicht selten im Zuge einer neuen Stelle.

Doch welche Punkte sollte man beachten, wenn man selber kündigt? Wir haben recherchiert und die wichtigsten Tipps und Ratschläge gesammelt, die im Rahmen einer Eigenkündigung in Betracht ziehen sollte.

Eine Job-Kündigung zu schreiben ist gar nicht so schwer. Wichtig ist, dass man sich an einige Regeln und an die Einhaltung von Fristen hält (Foto: pixabay.com/JESHOOTS-com).

Abfindung bei Eigenkündigung bekommen

Wenn man es richtig angeht, kann man seine Kündigung deutlich flüssiger gestalten. Lediglich auf eine Abfindung müssen Sie wahrscheinlich verzichten. Arbeitgeber sind bei gesetzlich einwandfreien Kündigungen nicht verpflichtet diese zu zahlen. Falls doch: Ihre Abfindung berechnen Sie in der Regel anhand von Fakten wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder dem Brutto Lohn. Um bei Eigenkündigung jedoch überhaupt eine Abfindung zu erhalten, muss der Arbeitgeber jedoch schon sehr kulant sein. Wenn es sich nicht um einen hochangesehenen Arbeitnehmer handelt, ist es jedoch höchst unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber von sich aus einen Abschiedsbonus auszahlt.

Schriftlich beim Vorgesetzten

Zuallererst sollte Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef sprechen. Sie sind ganz sicher nicht der erste Mitarbeiter der kündigt. Im Gespräch können Sie vorfühlen, ob es zu einer gütlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen wird oder ob Sie sich auf Streit einstellen sollten. Natürlich hat ein Arbeitgeber wenig Handhabe, wenn es um eine Eigenkündigung geht. Umso wichtiger ist es, dass man als Arbeitnehmer alles richtig macht. Holen Sie sich zunächst Ihren Arbeitsvertrag und prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist. Anschließend vergleichen Sie diese mit der rechtlichen Bestimmung. Oft weichen die im Vertrag vereinbarte Frist und die gesetzliche deutlich voneinander ab. Nach welcher Sie sich zu richten haben, kann z.B. ein Anwalt, Steuerberater oder die Arbeitnehmerhilfe e.V. beantworten.

Frist und Form

Fristgerecht zu kündigen, ist nicht nur eine Frage der Fairness sondern auch rechtlich eine der häufigsten rechtlichen Unklarheiten. Auf jeden Fall sollte die Kündigung nicht nur mündlich sondern auch schriftlich erfolgen. Manche machen es sich einfach und schreiben eine Mail, die via Smartphone verschickt wird. Davon ist jedoch abzuraten. Zum einen fehlt der Beweis, dass die Kündigung auch tatsächlich angekommen ist. Zum anderen hinterlässt das einen bitteren Beigeschmack und wirkt feige. Idealerweise sprechen Sie mit dem Arbeitgeber, bevor Sie kündigen. Lassen Sie ihn wissen, was ihn erwartet. Das kann manchmal sogar positive Ergebnisse wie eine Lohnerhöhung oder eine Beförderung zur Folge haben. Wenn Sie dann mit dem Chef gesprochen haben, setzen Sie sich in Ruhe hin und schreiben die Kündigung am Computer: Freundlich, klar und eindeutig und vielleicht noch mit einem Dank für die vergangenen Jahre versehen.

Diskretion gewinnt

Bleiben Sie stets professionell und sprechen Sie auch später nicht schlecht über den Betrieb oder die Geschäftsleitung. Dies ist nicht nur ein Zeugnis von guten Manieren, sondern auch rechtlich können ehemalige Arbeitgeber manchmal sehr unbequem werden. Ausserdem es wirft ein schlechtes Licht auf einen selbst. Vor allem, wenn man in der gleichen Branche bleibt, sollte man sich mit alten Kollegen und Arbeitgebern besser gut stellen. Man trifft sich immer zweimal! Und manchmal ist im neuen Job doch nicht alles besser. Spätestens dann ist es gut, wenn man die Tür hinter sich nicht fest verschlossen, sondern vielleicht sogar eine Möglichkeit zur Rückkehr gelassen hat.

Arbeitsvertrag erfüllen

Etwas, das viele Arbeitnehmer bei einer Kündigung vergessen, ist die Tatsache, dass Sie dem Arbeitgeber eine Leistung schulden. Man sollte also nicht komplett die Arbeit einstellen, eine Leistungsverweigerung für die restlichen Arbeitstage kann zum Verlust von Überstunden oder Lohn führen. Auch „krankfeiern“ ist kein gutes Recht, sondern eher etwas, was Ihnen später noch nachhängen kann. Und falls Sie fristlos ausscheiden möchten, verhandeln Sie ruhig über eine Abfindung. Für den Chef kann es durchaus besser sein, Ihnen eine Abfindung zu berechnen, statt Lohn, Urlaub und Überstunden zu verrechnen. Fragen kostet nichts.

Flexibel bleiben

Eine Kündigung kann weitreichende Folgen haben, darum will Sie immer gut überlegt sein. Wer in Ruhe mit einem klaren Kopf entscheidet und sich immer noch sicher ist, dass die Kündigung die richtige Entscheidung ist, sollte es auch tun. Außerdem: Bereiten Sie sich auch nicht nur auf den Worst-Case vor, auch ein positives Gegenangebot könnte die Folge einer Eigenkündigung sein.

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