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WERBUNG | Dafür, dass mittlerweile viele Lücken im Reiserecht geschlossen wurden und Fluggesellschaften in vielen Fällen für die Kosten ausgefallener und verspäteter Flüge erstatten müssen, gibt es doch noch einige unklare Fälle. Dass Reiseveranstalter jedoch auch weit über die eigenen Flüge selbst verantwortlich sein können, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Dabei können Passagiere mittlerweile auch bei einem Zubringerflug, der sie verspätet an ihr Ziel bringt, von einem Schadensersatz profitieren.

Allerdings ist es nicht ganz einfach, einen Schadensersatz durchzubringen und juristische Hilfe ist häufig notwendig. Wenn auch Sie von diesem Problem betroffen sind, dann lesen Sie sich diesen Artikel gut durch. Und nehmen Sie im Zweifelsfall Hilfe von einem Experten in Anspruch, um Ihre Rechte so gut wie möglich durchzusetzen.

Sein Recht bei einem verpassten Inlands- oder Auslandsflug durchzusetzen, ist nicht immer einfach (Foto: pixabay.com/JESHOOTS-com).

Die EU Fluggastrechte Verordnung sieht Entschädigungen vor

Lange Zeit lang hatten Fluggäste Schwierigkeiten, wenn sie aufgrund eines verspäteten Fluges ihr eigentliches Ziel nicht pünktlich erreichten. Seitdem der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechteverordnung verabschiedet hat, können betroffene Fluggäste in solchen Fällen einen Schadensersatz beanspruchen.

Diese Maßnahmen empfehlen sich für betroffene Personen

Ein verpasster Flug ist immer eine ärgerliche Angelegenheit. Trotzdem sollte man dabei einen kühlen Kopf behalten. Wenn Sie einen Anschlussflug unverschuldet verpasst haben, sollten Sie deshalb unbedingt folgende Maßnahmen treffen:
Besorgen Sie sich zunächst eine schriftliche Bestätigung über den Grund warum der Anschlussflug verpasst wurde. Dieses Schreiben wird unbedingt benötigt – speziell, wenn es hinterher zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Außerdem sollten Sie Ihre Belege über Getränke und Essen aufbewahren, die Sie am Flughafen konsumiert haben. Die Fluggesellschaft ist in vielen Fällen sogar verpflichtet Sie mit Snacks und Getränken zu versorgen. Bestehen Sie daher auf Ihr Recht. Wichtig ist außerdem, dass die Fluggesellschaft Ihnen eine Übernachtungsmöglichkeit bereitstellen muss, wenn der Anschlussflug erst auf den nächsten Tag fällt. Auch hier sollten Sie unbedingt auf Ihr Recht pochen und sich nicht durch Ausreden vertrösten lassen.

Das sind ihre Rechte bei Flugausfall

Sie haben auch einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihr Ziel drei Stunden später, als eigentlich vereinbart, erreichen. Außerdem haben Sie ein Recht auf Verpflegung. Das ist aber noch nicht alles: Neben dem Recht auf Versorgung haben Sie einen Anspruch auf einen Schadensersatz zwischen 250 Euro und 600 Euro. Dabei fällt die Summe höher aus, wenn es sich um einen Langstreckenflug und nicht um einen Kurzstreckenflug handelt. Um eine erste Einschätzung über die Höhe des Schadensersatzes zu erhalten, können Sie einen Entschädigungsrechner nutzen.

Darum ist rechtliche Hilfe empfehlenswert

Auch wenn Fluggäste einen Anschlussflug verpassen und Airlines eigentlich Schadensersatz zahlen müssen, kommt es in der Praxis oft vor, dass sich Fluglinien weigern und Fluggäste mit ihren Forderungen allein gelassen werden. Damit Ihnen das nicht passiert, können Sie sich Hilfe holen. Bei der Beauftragungen von Firmen wie z.B. Flightright profitieren die betroffenen Reisenden von verschiedenen Vorteilen. Unter anderem können Sie von einer 24-Stunden-Hilfe Gebrauch machen und Schadensersatzansprüche in einem Zeitraum von drei Jahren durchsetzen lassen. Letztlich werden Sie natürlich auch zu anderen Themen rund um das Flugrecht beraten, wie zum Beispiel den Möglichkeiten, die Sie haben, wenn ein Flug aufgrund der Corona-Pandemie ausfällt. Nehmen Sie daher direkt Kontakt mit einem Spezialisten auf, wenn Sie einen Flug verpasst haben. Dort werden Sie umfassend beraten, Ihre Ansprüche gleich vorläufig geprüft und wenn es hart auf hart kommt, werden Sie ggfls. auch kompetent vor Gericht vertreten.

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