Home » Lifestyle » Spotlight auf Selbstständigkeit: Praktische Tipps für angehende DJs, LJs und Vermieter von Unterhaltungselektronik
27. November 2023WERBUNG | Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Unterhaltungsbranche selbstständig zu machen und damit seinen Lebensunterhalt oder zumindest einen Teil davon zu finanzieren. Wer bereits auf privaten Partys aufgelegt hat, könnte beispielsweise eine Karriere als Discjockey (DJ) anstreben. Alternativ dazu ist die Arbeit als Lichtjockey (LJ) möglicherweise eine lukrative Nische. Ebenso besteht die Möglichkeit, entsprechendes Equipment für Partys und Events leihweise zur Verfügung zu stellen. In jedem Fall ist dafür eine sorgfältige Planung erforderlich, um die geltenden Regelungen der deutschen Steuergesetzgebung einzuhalten.

„Hey Mister DJ, put a record on. I wanna dance with my baby.“ – Madonna (Foto: unsplash.com/Bobby)
Die entscheidende Frage: Künstler oder Gewerbetreibender?
Viele betrachten die Tätigkeit eines DJ oder LJ als eigene Kunstform. Im Sinne des deutschen Steuerrechts geht es bei der Frage jedoch nicht nur um das Image. Ob jemand als Künstler oder Gewerbetreibender tätig ist, hat nämlich auch steuerliche Auswirkungen. Der entsprechende Passus findet sich im Einkommenssteuergesetz. Die Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit und gewerblicher Arbeit ermöglicht der §18 EStG. In § 18 des Einkommensteuergesetzes gibt es eine Liste von Berufen, die als Freiberuflich gelten. Dazu gehören Tätigkeiten in Heilberufen, Medien- und Sprachberufen, Wirtschaft, Recht, Technik und Wissenschaft. Eine wichtige Bedingung für jeden dieser freien Berufe ist, dass sie eigenverantwortlich und unabhängig ausgeübt werden. Zusätzlich gibt es auch „ähnliche Berufe“, die den gleichen steuerlichen Regeln wie „Freiberuflern“ unterliegen. Das Gesetz definiert jedoch nicht genau, was als ähnlicher Beruf gilt. Das Finanzamt prüft jeden Einzelfall, und der Berufstätige muss nachweisen, dass er freiberuflich arbeitet.
Abweichungen
Bei DJs gibt es hier allerdings unterschiedliche Urteile. Im Wesentlichen kommt es darauf an, ob lediglich vorhandene Songs hintereinander abgespielt werden oder es zu einer deutlichen künstlerischen Veränderung dieser Musikstücke kommt. Etwa, indem teilweise selbst erzeugte Beats unter die Songs gemischt oder in Samples mehrere Lieder vereint werden. Ähnlich verhält sich die Situation auch für LJs. Diese Tätigkeit findet sich nicht in der Liste von Berufen, die als freiberuflich gelten, könnte bei entsprechender Begründung aber als freiberuflich gesehen werden. Bei der Vermietung von Unterhaltungselektronik oder High-End-Geräten wie beispielsweise Channel-Strips ist die Sache jedenfalls eindeutig: Hier handelt es sich mit Sicherheit um keine künstlerische Tätigkeit, sondern ein Gewerbe. Für das Finanzamt wird die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden speziell dann relevant, sobald der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird. Doch welche Unterschiede gibt es sonst noch in der Praxis zwischen einer freien künstlerischen und einer gewerblichen Tätigkeit?
Der Unterschied zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit
Freiberufler müssen ihr Gewerbe nicht anmelden. Somit besteht für sie auch keine Gewerbesteuerpflicht und sie müssen auch keine Bilanz erstellen oder eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer abschließen. Sie reichen lediglich eine Einkommenssteuererklärung ein und entrichten normalerweise Umsatzsteuer, es sei denn, sie sind davon befreit. Gewerbetreibende müssen hingegen ihr Unternehmen anmelden und sind in weiterer Folge auch gewerbesteuerpflichtig. Ihre Tätigkeit basiert auf der rechtlichen Grundlage der Gewerbeordnung. Abhängig vom Umsatz und der Unternehmensgröße müssen sie sich eventuell ins Handelsregister eintragen lassen und sich als Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer anmelden. Gewerblich tätige Personen, unterliegen der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflicht. Dies erfordert auch die Anwendung der doppelten Buchführung.
Neben all den Unterschieden gibt es jedoch auch Gemeinsamkeiten: Bei geringen Einnahmen, beispielsweise in einer Nebentätigkeit oder zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit, können sich Freiberufler und Gewerbetreibende gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Bei Umsatzsteuerbefreiung besteht allerdings auch kein Anspruch auf Vorsteuerabzug für gezahlte Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass beim Einkauf sämtlicher Produkte, die für den Job benötigt werden, dieselbe Umsatzsteuer wie von Privatpersonen entrichtet werden muss.
Wie wird die Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbe angemeldet?
Die erste Anlaufstelle für die Anmeldung als Freiberufler ist das Finanzamt. Die Meldung sollte spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen. Sie kann theoretisch formlos erfolgen, üblicherweise wird jedoch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausgefüllt. Nach Übermittlung dieses Fragebogens erteilt das Finanzamt eine Steuernummer. Während Freiberufler sich direkt an das Finanzamt wenden können, müssen Gewerbetreibende erst den Gang zum Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt antreten. Anmeldeformulare sind üblicherweise auf der Website des Gewerbeamtes verfügbar, damit sie bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden können. Zusätzlich zur obligatorischen Anmeldegebühr von etwa 10 bis 60 Euro wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Nicht deutsche Staatsbürger müssen eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, die die Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung enthält.
Praktische Empfehlungen für den Einstieg
Die Selbstständigkeit als DJ, LJ oder Vermieter von Unterhaltungselektronik bietet vielfältige Chancen, erfordert jedoch auch eine sorgfältige Vorbereitung. Angefangen bei der Erweiterung des Fachwissens, bis hin zur Klärung rechtlicher Aspekte – diese Empfehlungen sollen einen hilfreichen Leitfaden für angehende Selbstständige in der Unterhaltungsbranche darstellen:
– Kenntnisse ausbauen: Vor dem Beginn der Tätigkeit ist es ratsam, das Fachwissen durch Online-Ressourcen und Schulungen zu erweitern, um die eigenen Fähigkeiten zu festigen.
– Klärung rechtlicher Grundlagen: Die Auseinandersetzung mit steuerlichen und rechtlichen Aspekten ist wichtig, um möglichen Herausforderungen vorzubeugen und die Geschäftstätigkeit rechtssicher zu gestalten.
– Sorgfältige Auswahl der Ausrüstung: Die Investition in qualitativ hochwertige Ausrüstung, die zur jeweiligen Tätigkeit passt, ist entscheidend, sei es im Bereich DJ-Decks, Lichttechnik oder Audioequipment.
– Aufbau eines beruflichen Netzwerks: Der Aufbau eines professionellen Netzwerks von Anfang an, durch den Austausch mit Kollegen und die Teilnahme an branchenrelevanten Veranstaltungen, kann den Einstieg erleichtern.
-Marketing und Online-Präsenz: Effektives Marketing, die Schaffung einer ansprechenden Online-Präsenz und die Nutzung von sozialen Medien sind hilfreiche Mittel, um die eigenen Dienstleistungen zu bewerben.
Mit diesen Leitlinien haben angehende Unternehmer in der Unterhaltungsbranche eine solide Basis, um die Vielfalt der Selbstständigkeit optimal zu nutzen und ihre Karriere erfolgreich zu starten.