Home » Mobile » Pflicht für Drohnenpiloten: Der Drohnenführerschein
8. Dezember 2017Seit der sich immer weiter verbreiteten Verwendung von Drohnen, die Teils gewerblich, teils als Freizeitvergnügen durch die Lüfte bewegt werden, mehren sich in den Medien die Meldungen über Zwischenfälle, an denen diese unbemannten Fluggeräte beteiligt sind. Für besonderes Aufsehen sorgen beinahe regelmäßig Begegnungen von Drohnen mit Verkehrsflugzeugen in Flughafennähe.
So kam es beispielsweise im Oktober 2017 am Flughafen der kanadischen Stadt Quebec zur Kollision einer 19-sitzigen Propellermaschine mit einer Drohne. Die mittelgroße Turboprop vom Typ Beechcraft 1900D stieß beim Landeanflug mit einem Multicopter zusammen. Es entstand zum Glück nur geringer Sachschaden und Besatzung wie Passagiere kamen mit dem Schrecken davon.

Was kaum jemand weiss: Wer eine Drohne empor steigen lässt, sollte sich an strenge Vorschriften halten.
Seit Oktober 2017 Pflicht: Der Drohnenführerschein
Die Gefährdung des Luftverkehrs und vor allem die Sicherheit der Passagiere haben den Gesetzgeber hierzulande zu entsprechendem Handeln veranlasst. Im Oktober 2017 ist daher der Besitz des sog. Drohnenführerscheins (Nachweis besonderer Kenntnisse beim Umgang mit Drohnen und anderen unbemannten Fluggeräten) im Zuge der Überarbeitung der Vorschriften zum Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen und Flugmodellen für jeden Drohnenpiloten zur Pflicht erklärt worden.
Wann wird ein Drohnenführerschein benötigt?
Der Drohnenführerschein ist immer dann notwendig, wenn eine Drohne mit einem Startgewicht von mehr als zwei Kilogramm bewegt werden soll. Für Drohnen mit geringerem Gewicht gilt dennoch die Kennzeichnungspflicht. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Drohne aus privaten oder gewerblichen Zwecken eingesetzt werden soll. Wer künftig seine Drohne ohne den entsprechenden Kenntnisnachweis aufsteigen lässt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Verschärfend kommt hinzu, dass der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung erlischt, was Piloten infolge eines Unfalls in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen kann. Der Drohnenführerschein besitzt zudem nur eine beschränkte Gültigkeit: Nach fünf Jahren muss der Kenntnisnachweis erneut erbracht werden. Wer Drohnen oder andere unbemannte Fluggeräte nur auf einem dafür vorgesehenen Modellflugplatz steigen lassen möchte, benötigt diesen Nachweis jedoch nicht.
Wo kann der Drohnenführerschein erworben werden?
Dieser Nachweis wird entweder direkt von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder von Luftsportverbänden ausgestellt. Eine dieser anerkannten Stellen ist beispielsweise die Dekra Akademie. Sie bietet Kurse an, in denen der Drohnenführerschein, offiziell auch als Flugkundenachweis im Sinne des Paragraphen 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO bezeichnet, erworben werden kann. Wichtig ist, dass es sich bei einem Kurs nicht nur um eine Flugkundeschulung handelt, sondern um den Kenntnisnachweis gemäß der neuen Drohnen-Verordnung, der auch eine entsprechende Prüfung mit einschließt. Schulung samt Prüfung sind auch online mittels entsprechender Kurse möglich. Hierbei erfolgt eine entsprechende Identitätsprüfung (via Webbcam) des Anwärters. Praxiserfahrung unter professioneller Anleitung kann im Rahmen solcher Kurse jedoch nicht erworben werden.
Vermittlung des theoretischen Grundwissens
Der Erwerb des Drohnenführerscheins ist mit einem umfassenden Theorieteil verbunden, der die Grundlage für einen sicheren Betrieb bildet. Der Kenntnisnachweis wird in Form einer Abschlussprüfung erbracht. Angehende Drohnenpiloten erwerben darin Kenntnisse zu den Themen Flugphysik, luftrechtliche Grundlagen, Aufbau und Funktion der einzelnen Fluggeräte, Technik, Flugmodi, Meteorologie, Flugregeln allgemeiner und spezifischer Art, Sicherheitschecks sowie Notfallmanöver und die Beurteilung von Gefährdungen. Vermittelt wird dieses Wissen von Trainern und Experten im Rahmen eines eintägigen Workshops. Die Inhalte der zugehörigen Prüfung sind bundeseinheitlich geregelt. Sie umfasst 51 Fragen zu den genannten Themengebieten und ist in Form eines Multiple-Choice-Tests aufgebaut, bei dem mindestens 75 Prozent der maximal erzielbaren Punktezahl erreicht werden müssen.